Der Verein
Der Jugendmusikverein Pürgen e.V. wurde am 10. Januar 1980 gegründet. Hauptanliegen des Vereins ist die Ausbildung und Betreuung des musikalischen Nachwuchses sowie die Pflege von Brauchtum und Kameradschaft. Der Verein leistet damit einen wichtigen Beitrag für eine funktionierende dörfliche Gemeinschaft.
Sitz des Vereins ist die Gemeinde Pürgen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf können Organämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen einer pauschalen Aufwandsentschädigung i. S. d. § 3 Nr. 26 a ESTG ausgeübt werden.
Unsere Vereinssatzung vom 09.03.2018
In der Blaskapelle Lechrain spielen die aktiven Mitglieder des Vereins mit. Vorgaben zum Eintritt in die Stammkapelle sind:
- Das silberne Leistungsabzeichen ist erfolgreich abzulegen. (Regelfall)
- Im Ausnahmefall reicht das Leistungsabzeichen Bronze-Plus. Der Eintritt in die Stammkapelle ist ab einem Mindestalter von 14 Jahren möglich.
- Bei allen anderen Fällen (z.B. Aufnahme von älteren Musikern oder von Musikern, die von anderen Kapellen kommen) entscheidet der Dirigent
gemeinsam mit mindestens einem Vorstand (Vorsitzender oder Stellvertreter) über die Aufnahme. Im Zweifelsfall kann ein Vorspiel zur Überprüfung des
musikalischen Niveaus verlangt werden.
Darüber hinaus ist es projektbezogen möglich, dass Jungmusiker parallel zur Jugendkapelle temporär auch in der Stammkapelle mitspielen. Die Entscheidung
darüber liegt beim Dirigenten.